Das Kanzleiprofil
Spezialisierte Rechtsberatung für Medien, Unternehmen und Kreative.
Die Kanzlei berät schwerpunktmäßig im Medien- und Urheberrecht sowie im Marken- und Wettbewerbsrecht. Hinzu kommt eine regelmäßige Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Fragen rund um Künstliche Intelligenz. Dazu gehören insbesondere der Einsatz von KI im Unternehmen, urheberrechtliche Fragen und die rechtliche Einordnung neuer Geschäftsmodelle und Anwendungen.
Neben der anwaltlichen Beratung umfasst das Tätigkeitsfeld Vorträge und Fachseminare, insbesondere zu aktuellen Entwicklungen im Medienrecht.
Der Anwalt
Arne Björn Segler, LL.M.
- 2014: Zertifikat "Externer Datenschutzbeauftragter (IHK)"
- 2013: Kanzleigründung
- 2010: Masterstudiengang "Medienrecht" am Mainzer Medieninstitut i.V.m. Universität Mainz
- 2006: Zweites Staatsexamen, Landgericht Hanau
- 2003: Erstes Staatsexamen, Universität Freiburg i. Brsg.
Die Kosten
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit regelt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im außergerichtlichen Verfahren besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, entweder in Form eines Stundenhonorars oder in Form einer Pauschalvergütung.
Gerne kalkulieren wir vor der Übernahme des Mandants die voraussichtlichen Kosten, soweit sich diese schon halbwegs sicher einschätzen lassen. In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der Kosten nach dem Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit.
Die Kosten einer Erstberatung betragen maximal 190,- €.
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